ÖKODESIGN und EU-ENERGIELABEL: Zwei Instrumente der europäischen Umwelt- und Energiepolitik, die einander ergänzen.
ÖKODESIGN steht für umweltgerechte Produktgestaltung. Seit 2009 gibt es in der EU die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, die erfolgreich energieverbrauchsrelevante Produkte regelt.
Die Ökodesign-Richtlinie wird nun durch die Rahmenverordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation ESPR) abgelöst.
Das EU-ENERGIELABEL ist eine Energieverbrauchskennzeichnung, die Kundinnen und Kunden über bestimmte Produkteigenschaften informiert, wie beispielsweise über die Energieeffizienz oder die Treibhausgasemissionen, die durch den Betrieb eines Produkts entstehen. Die gesetzliche Grundlage ist die EU-Rahmenverordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369. Die Rahmenverordnung gilt in jedem europäischen Mitgliedstaat unmittelbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Energielabel beabsichtigen die EU-Länder eine Verschiebung des Marktes hin zu energieeffizienten Produkten. Kundinnen und Kunden profitieren vom EU-Energielabel, denn es bringt mehr Transparenz für Kaufentscheidungen.
Auswirkungen der Anforderungen durch Ökodesign und das Energielabel werden regelmäßig untersucht and an die Europäischen Kommission im „Ecodesign Impact Accounting“ berichtet. Im Jahr 2023 betrugen die Einsparungen etwa 7 % des Gesamtprimärenergieverbrauchs der EU (https://www.vhk.nl/downloads/Reports/EIA/2024%20EIA%20IV%20Overview%20Report.pdf).
Die BAM als beauftragte Stelle
Die BAM wird sowohl im EVPG als auch im EnVKG als "beauftragte Stelle" genannt. In dieser Funktion unterstützt die BAM die Wirtschaft, die Marktüberwachungsbehörden sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher.